Global Trophy Logistics
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verantwortung
Global Trophy Logistics übernimmt im Auftrag des Kunden die praktische Abwicklung des Importprozesses, einschließlich der Kommunikation mit Kooperationspartnern und den zuständigen Behörden. Wir stützen uns auf die Informationen und Unterlagen, die wir im Laufe des Prozesses erhalten, und bemühen uns, sicherzustellen, dass die Dokumentation vollständig und korrekt ist. Sollten uns offensichtliche Fehler, Unvollständigkeiten oder Unstimmigkeiten in den Unterlagen auffallen, werden wir den Kunden darüber informieren und – sofern möglich – versuchen, die Angelegenheit in Zusammenarbeit mit der ausländischen Partei zu klären. Dies ändert jedoch nichts daran, dass die letztendliche Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Einfuhr und die Herkunft der Trophäe zu jedem Zeitpunkt beim Kunden als Empfänger und Eigentümer liegt. Global Trophy Logistics kann nicht für die Folgen unzureichender, fehlerhafter, ungültiger oder irreführender Unterlagen haftbar gemacht werden, einschließlich – jedoch nicht beschränkt auf – Ablehnungen durch Behörden, unzureichende Unterlagen, Zollbeschlagnahme, Beschlagnahmung oder strafrechtliche Folgen. Für den Fall, dass Global Trophy Logistics mit Ansprüchen, Kosten oder Sanktionen konfrontiert wird, die auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, behalten wir uns das Recht vor, gegenüber dem Kunden vollständigen Regress geltend zu machen.
Höhere Gewalt
Global Trophy Logistics kann nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung des Vertrags haftbar gemacht werden, sofern dies auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb unserer zumutbaren Kontrolle liegen. Dies umfasst – ist jedoch nicht beschränkt auf – Naturkatastrophen, Krieg, Streiks, Epidemien, internationale Sanktionen, geänderte Dokumentationsanforderungen, Cyberangriffe, Systemausfälle oder unerwartete und unvermeidbare behördliche Eingriffe, wie beispielsweise plötzlich verhängte Einfuhrverbote, Zollsperren, Quarantänevorschriften oder administrative Verzögerungen seitens Drittländern. Behördliche Entscheidungen, einschließlich der Verweigerung von CITES-Genehmigungen, Widerrufe oder Beschlagnahmungen, gelten nur dann als höhere Gewalt, wenn die Umstände nicht auf Fehler oder Unterlassungen seitens des Kunden, des Vertreters oder unsererseits zurückzuführen sind. Im Falle höherer Gewalt werden die Verpflichtungen vorübergehend ausgesetzt, ohne dass eine der Parteien Schadenersatz für daraus resultierende Verluste verlangen kann. Bei länger andauernden Fällen höherer Gewalt (> 60 Tage) behalten wir uns das Recht vor, den Vertrag ohne Haftung zu kündigen.
Versicherung
Global Trophy Logistics schließt grundsätzlich eine Transportversicherung für das Trophäe im Zusammenhang mit dem internationalen Versand ab. Die Versicherung deckt Schäden, Verlust und bestimmte unvorhergesehene Ereignisse während des Transports ab, von der Abholung im Herkunftsland bis zur Ankunft in Dänemark oder einem anderen vereinbarten Bestimmungsort, jeweils gemäß den geltenden Versicherungsbedingungen. Dies setzt voraus, dass der Kunde die erforderlichen Angaben rechtzeitig übermittelt hat, einschließlich einer korrekten und realistischen Wertangabe für die Trophäe. Der Versicherungsschutz hängt davon ab, und eine eventuelle Unterversicherung oder unvollständige Angaben können zur Ablehnung oder Einschränkung der Entschädigung führen, worüber die jeweilige Versicherungsgesellschaft entscheidet. Der Versicherungsschutz umfasst keine Schäden oder Verluste, die infolge ungültiger oder fehlender Genehmigungen entstehen, einschließlich CITES-Ablehnungen, Zurückhaltung durch Behörden, Beschlagnahmung, Verpackungsfehler, natürlicher Verfall oder Umstände im Zusammenhang mit biologischem Material. Die Versicherung umfasst ebenfalls keine Umstände, die unter den Begriff „höhere Gewalt“ im Sinne dieser Bedingungen fallen. Eine etwaige Entschädigung wird nach Ermessen des Versicherungsunternehmens ausgezahlt und darf die angegebene Versicherungssumme nicht übersteigen. Der Kunde hat auf Anfrage Anspruch auf eine Kopie der entsprechenden Versicherungspolice und der zugehörigen Bedingungen für die jeweilige Sendung.
Vollmacht und vorläufige CITES-Genehmigung
Im Zusammenhang mit Einfuhren aus bestimmten Drittländern, in denen dies gesetzlich vorgeschrieben ist, wendet Global Trophy Logistics ein auf einer Vollmacht basierendes Verfahren an, um im Namen des Kunden einen vorläufigen und/oder endgültigen CITES-Antrag für die Einfuhr einzureichen. Dies gilt insbesondere für die Einfuhr von Jagdtrophäen, die der CITES-Dokumentationspflicht unterliegen. In solchen Fällen wird der Kunde gebeten, eine Vollmacht zu unterzeichnen, die Global Trophy Logistics das Recht einräumt, den Antrag im Namen des Kunden einzureichen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Vorgehensweise keine allgemeine Übernahme der Verantwortung für die CITES-Dokumentation darstellt, sondern ausschließlich in den Fällen zur Anwendung kommt, in denen dies eine Voraussetzung für die Durchführung des Exports bzw. Imports ist. Der Kunde trägt zu jeder Zeit die Gesamtverantwortung für die Richtigkeit und Gültigkeit der Unterlagen.
Gesundheitsbescheinigung, Kapitel 6
Wir stellen Ihnen eine leere Vorlage von Kapitel 6, „Gesundheitsbescheinigung“, als Service-Tool zur Verfügung. Das Dokument wird ohne Gewähr bereitgestellt, und wir übernehmen keinerlei Haftung für das Ausfüllen, die Verwendung oder die Richtigkeit des Inhalts. Es liegt stets in der Verantwortung des Nutzers, sicherzustellen, dass das ausgefüllte Gesundheitszeugnis den geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Anforderungen entspricht.
Kontakt
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Global Trophy Logistics bietet Festpreise von und zu den meisten Zielorten an. Wir sorgen dafür, dass Ihre Trophäen sicher und schnell bis zu Ihrer Haustür geliefert werden.
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